Im einzelnen Kalenderjahr sind Spenden max. bis zu folgenden
Obergrenzen
als Sonderausgabe abziehbar:
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Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 25.000 EUR.
Im Veranlagungszeitraum 2002 haben Sie folgende Beträge gespendet:
| a) an das Deutsche Rote Kreuz für mildtätige Zwecke 500 EUR b) an die örtliche Kirche für die Überholung der Orgel in der Pfarrkirche 800 EUR c) an den örtlichen Sportverein zur Verwendung des Jungendsports 1.000 EUR |
Ihnen liegen Spendenbescheinigungen des DRK, der Ortskirche und des Sportvereins vor. Außerdem machen Sie den Mitgliedsbeitrag an den Sportverein in Höhe von 100,00 EUR als Spende geltend.
Für den Mitgliedsbeitrag liegen die Abzugsvoraussetzungen nicht vor, weil die Förderung des Sports unter Abschnitt B der Anlage 1 zu § 48 EStDV aufgeführt ist. Die Spenden im Gesamtbetrag von 2.300,00 EUR erfüllen die Voraussetzungen für den Abzug, sind aber wegen der Obergrenze nur in Höhe von insgesamt 1.750,00 EUR abziehbar. Die Obergrenze berechnet sich wie folgt:
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Diese Informationen haben wir per Mail von einem Steuerberater bekommen. Wir können und dürfen dafür keine Gewähr geben.